Die bundesweite Werbung des Discounters Lidl für eine Digitalkamera zu einem sehr günstigen Preis erregt allenorts die Gemüter und ruft die Verbraucherschützer auf den Plan, denn das beworbene Produkt war nach Verbraucherberichten in etlichen Filialen schon nach wenigen Minuten vergriffen.Nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbandes VZBV stellt das von Lidl zuletzt bundesweit beworbene Digitalkamera-Sonderangebot ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) dar, da das Produkt in mehreren Filialen des Discounters bereits nach wenigen Minuten vergriffen war. Da aber laut Gesetz Sonderverkaufsartikel mindestens zwei Tage vorrätig sein müssen, haben die Verbraucherschützer den aggressiv werbenden Discounter wegen "verbotener Lockvogelwerbung" verklagt. VZBV-Chefin Prof. Dr. Edda Müller sagte in einer Presseerklärung hierzu Von einem Unternehmen wie Lidl müssen Verbraucher erwarten können, dass sie die Nachfrage richtig kalkulieren [...] Stattdessen beobachten wir, dass im Kampf der Discounter immer häufiger mit Angeboten geworben wird, die innerhalb kürzester Zeit vergriffen sind. In diesem konkreten Fall hatte der Lidl auf Werbeflyern, gültig ab 30. Mai 2005, für die Digitalkamera Samsung Digimax A6 zum Preis von 199,- Euro geworben. Verbraucherbeschwerden veranlassten den VZBV dazu, den Discounter abzumahnen: Nachdem Lidl sich jedoch geweigert hatte, eine Unterlassungserklärung abzugeben, hat der VZBV Lidl vor dem Landgericht Heilbronn verklagt. |